Zusatzinformation für minderjährige Antragsteller
Informationen zur Bearbeitung deiner Angaben findest du in unseren Datenschutzhinweisen
Allgemeine Infos
Weitere Erläuterungen zu den Beitragsverpflichtungen (Spartenbeitrag Tennis): Mitglieder, deren Aufnahmeantrag erst nach dem 01.07. der laufenden Saison wirksam werden soll, zahlen für das laufende Jahr nur den halben Mitgliedsbeitrag. In allen anderen Fällen ist der Mitgliedsbeitrag für das ganze Jahr zu entrichten.
Die Jahreshauptversammlung findet in der Regel bis Ende Februar eines jeden Jahres statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, Jugendliche Mitglieder haben ein Antragsrecht. Alle Spartenmitglieder erhalten eine Einladung. Alle Informationen, eine aktuelle Terminübersicht mit allen wichtigen Ereignissen während des Tennisjahres sowie die Platzreservierung können im Internet unter https://tusstusie.clubdesk.com/tusstusie oder auf der Website des TuS Stu-Sie www.tus-stusie.de unter der Sparte „Tennis“ eingesehen werden.
Die Vereinsmeisterschaften werden zum Saisonbeginn ausgeschrieben, zu allen übrigen Sportveranstaltungen wird gesondert eingeladen.
Der Schlüssel zur Tennisanlage wird nur an aktive Mitglieder der Tennissparte ausgegeben. Er darf nicht nachgemacht werden und ist bei Austritt aus der TA oder bei Wechsel in eine passive Mitgliedschaft zurückzugeben. Die Tennisanlage darf nur mit ordnungsgemäßem Schuhwerk benutzt werden und muss am Ende der Spielzeit gepflegt werden (Platz abziehen, Rakeln, Löcher ausbessern/schließen und wässern). Auf die Platzordnung wird verwiesen, diese hängt im Tennishaus zur Einsicht aus.
Ermäßigte Beiträge
Aktiven Mitgliedern, die Bundesfreiwilligendienst (BuFD) leisten, eine Schule oder Hochschule besuchen oder eine Ausbildung/Lehre absolvieren, kann der Beitrag auf Antrag auf den jeweils gültigen ermäßigten Beitrag herabgesetzt werden. Der Antrag ist schriftlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres an den Vorstand zu richten, der darüber entscheidet. Die Beitragsermäßigung gilt jeweils nur für eine Saison und muss jedes Jahr neu beantragt werden, sofern die o.g. Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
ARBEITSSTUNDEN
Aktive volljährige Mitglieder, sowie Jugendliche ab 16 Jahren, sind zur Ableistung von Arbeitsdienststunden in Höhe der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Anzahl verpflichtet. Aktuell beträgt diese für alle aktiven Mitglieder sieben Stunden bzw. für jugendliche Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr drei Stunden pro Saison. Für nicht abgeleistete Arbeitsdienststunden wird am Saisonende eine Gebühr von zurzeit EUR 25,-- bzw. 12,50 EUR pro Stunde fällig. Auf Antrag können bei ungekündigter Mitgliedschaft jedes zweite Jahr bis zu zwei Arbeitsstunden ins Folgejahr übertragen werden. Sofern ein solcher Übertrag genehmigt wurde, sind die übertragenen Stunden zusammen mit denen des Folgejahres in diesem vollumfänglich abzuleisten oder zu vergüten.
Gastspieler
Gastspieler sind vor Spielbeginn mit vollständigen Namen des Gastes und des gastgebenden Mitglieds lesbar in das Gästebuch einzutragen. Aktuell beträgt die Gastgebühr EUR 10,-- für Erwachsene und EUR 5,-- für jugendliche Gastspieler. Sofern der Platz nicht von anderen Mitgliedern des Vereins benötigt wird, dürfen die Gastspieler für die Gastgebühr an dem Tag solange spielen, wie sie möchten. Die gültige Gastspielordnung hängt im Tennishaus zur Einsicht aus.
Passive Mitgliedschaft
Eine Wandlung des Beitragsstatus von passiv in aktiv bzw. aktiv in passiv ist jederzeit auf Antrag möglich. Im Fall einer Wandung passiv-aktiv erfolgt die Beitragsberechnung zeitanteilig auf Basis von sechs Freiluftsaisonmonaten. Im Fall einer Wandlung aktiv-passiv ist eine Beitragserstattung nicht möglich, es werden lediglich die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden zeitanteilig angepasst.
Kündigung
Eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung muss bis zum 31. Dezember eines Jahres schriftlich beim Vorstand eingehen, wenn die Kündigung zum Jahresende wirksam werden soll. Mitglieder, die den Kündigungstermin versäumen, sind auch im folgenden Jahr zur vollen Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Die Kündigung der Mitgliedschaft gilt nur für die Tennisabteilung. Falls eine gleichzeitige Kündigung der Mitgliedschaft im TuS Stu-Sie erfolgen soll, muss dieses besonders vermerkt werden. Ohne einen solchen Vermerk besteht die Mitgliedschaft im TuS Stu-Sie weiter. Im TuS Stu-Sie ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum jeweiligen Quartalsende möglich. Bei einem früheren Austritt aus dem TuS Stu-Sie als zum Jahresende erlischt aus versicherungstechnischen Gründen die Spielberechtigung in der Tennisabteilung.
Training
Bei Interesse an Trainingsstunden - diese sind grundsätzlich kostenpflichtig - können die Jugendwartin oder der Sportwart kontaktiert werden:
Jugendwartin Helen Dahmke Kalte Weide 17 24641 Sievershütten Telefon: 04194 / 601 E-Mail: helen1995@live.de Sportwart Wolf Dahmke Kalte Weide 17 24641 Sievershütten Telefon: 04194 / 601 E-Mail: wolf.dahmke@t-online.de
Stand: März 2026
Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem TuS StuSie von 1910 e.V. / Tennissparte um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem TuS StuSie von 1910 e.V. die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Die Satzung/Statuten können auf Wunsch eingesehen werden.