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Werde Teil unseres Vereins und erlebe, wie toll es ist, gemeinsam Ziele zu erreichen und Freude zu teilen. Bei uns findest du Gleichgesinnte und ein Umfeld, in dem du dich wohlfühlst. Profitiere von einem Angebot, das für jedes Alter und jeden Geschmack etwas bereithält. 
Für deine Anmeldung als Mitglied hast du folgende Optionen zur Auswahl:
  • Aktivmitglied: 143.- EUR pro Jahr
  • Ermäßigt (Ausbildung oder Studium): 77.- EUR pro Jahr
  • Jugendliche (bis 18 Jahre): 38.- EUR pro Jahr
  • Ehepaar oder Lebensgemeinschaft: 210.- EUR pro Jahr
  • Familienbeitrag (2 Erwachsene, Kinder): 297.- EUR pro Jahr
  • Passivmitglied: 44.- EUR pro Jahr
Informationen zur Mitgliedschaft in der Tennisabteilung sowie Hinweise zu den Arbeitsstunden findest du hier >  und die Voraussetzung zur Aufnahme in die Tennissparte ist eine Mitgliedschaft im Gesamtverein - Aufnahmeantrag TuS StuSie hier > 
 

Zusatzinformation für minderjährige Antragsteller


SEPA Lastschrift
Ich habe alle Informationen gelesen, beantrage hiermit die Mitgliedschaft im Verein und bestätige die Richtigkeit meiner Angaben.
Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen. Die im Aufnahmeantrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie im folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von Vereinsaktivitäten, auf denen ich erkennbar abgebildet bin, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet werden. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Ich willige ein, dass mir die TuS StuSie Tennissparte Informationen und Angebote zu weiteren Sportangeboten zum Zwecke der Werbung übersendet.

 
"Wir freuen uns, dass du Mitglied wirst."
Wolf Dahmke, Vorstand

Informationen zur Bearbeitung deiner Angaben findest du in unseren Datenschutzhinweisen

Allgemeine Infos

Weitere Erläuterungen zu den Beitragsverpflichtungen (Spartenbeitrag Tennis): Mitglieder, deren Aufnahmeantrag erst nach dem 01.07. der laufenden Saison wirksam werden soll, zahlen für das laufende Jahr nur den halben Mitgliedsbeitrag. In allen anderen Fällen ist der Mitgliedsbeitrag für das ganze Jahr zu entrichten.

 

Die Jahreshauptversammlung findet in der Regel bis Ende Februar eines jeden Jahres statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, Jugendliche Mitglieder haben ein Antragsrecht. Alle Spartenmitglieder erhalten eine Einladung. Alle Informationen, eine aktuelle Terminübersicht mit allen wichtigen Ereignissen während des Tennisjahres sowie die Platzreservierung können im Internet unter https://tusstusie.clubdesk.com/tusstusie oder auf der Website des TuS Stu-Sie www.tus-stusie.de unter der Sparte „Tennis“ eingesehen werden.

 

Die Vereinsmeisterschaften werden zum Saisonbeginn ausgeschrieben, zu allen übrigen Sportveranstaltungen wird gesondert eingeladen.

 

Der Schlüssel zur Tennisanlage wird nur an aktive Mitglieder der Tennissparte ausgegeben. Er darf nicht nachgemacht werden und ist bei Austritt aus der TA oder bei Wechsel in eine passive Mitgliedschaft zurückzugeben. Die Tennisanlage darf nur mit ordnungsgemäßem Schuhwerk benutzt werden und muss am Ende der Spielzeit gepflegt werden (Platz abziehen, Rakeln, Löcher ausbessern/schließen und wässern). Auf die Platzordnung wird verwiesen, diese hängt im Tennishaus zur Einsicht aus.

 

Ermäßigte Beiträge

Aktiven Mitgliedern, die Bundesfreiwilligendienst (BuFD) leisten, eine Schule oder Hochschule besuchen oder eine Ausbildung/Lehre absolvieren, kann der Beitrag auf Antrag auf den jeweils gültigen ermäßigten Beitrag herabgesetzt werden. Der Antrag ist schriftlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres an den Vorstand zu richten, der darüber entscheidet. Die Beitragsermäßigung gilt jeweils nur für eine Saison und muss jedes Jahr neu beantragt werden, sofern die o.g. Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

 

ARBEITSSTUNDEN

Aktive volljährige Mitglieder, sowie Jugendliche ab 16 Jahren, sind zur Ableistung von Arbeitsdienststunden in Höhe der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Anzahl verpflichtet. Aktuell beträgt diese für alle aktiven Mitglieder sieben Stunden bzw. für jugendliche Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr drei Stunden pro Saison. Für nicht abgeleistete Arbeitsdienststunden wird am Saisonende eine Gebühr von zurzeit EUR 25,-- bzw. 12,50 EUR pro Stunde fällig. Auf Antrag können bei ungekündigter Mitgliedschaft jedes zweite Jahr bis zu zwei Arbeitsstunden ins Folgejahr übertragen werden. Sofern ein solcher Übertrag genehmigt wurde, sind die übertragenen Stunden zusammen mit denen des Folgejahres in diesem vollumfänglich abzuleisten oder zu vergüten. 

 

Gastspieler

Gastspieler sind vor Spielbeginn mit vollständigen Namen des Gastes und des gastgebenden Mitglieds lesbar in das Gästebuch einzutragen. Aktuell beträgt die Gastgebühr EUR 10,-- für Erwachsene und EUR 5,-- für jugendliche Gastspieler. Sofern der Platz nicht von anderen Mitgliedern des Vereins benötigt wird, dürfen die Gastspieler für die Gastgebühr an dem Tag solange spielen, wie sie möchten. Die gültige Gastspielordnung hängt im Tennishaus zur Einsicht aus.

 

Passive Mitgliedschaft

Eine Wandlung des Beitragsstatus von passiv in aktiv bzw. aktiv in passiv ist jederzeit auf Antrag möglich. Im Fall einer Wandung passiv-aktiv erfolgt die Beitragsberechnung zeitanteilig auf Basis von sechs Freiluftsaisonmonaten. Im Fall einer Wandlung aktiv-passiv ist eine Beitragserstattung nicht möglich, es werden lediglich die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden zeitanteilig angepasst.

 

Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung muss bis zum 31. Dezember eines Jahres schriftlich beim Vorstand eingehen, wenn die Kündigung zum Jahresende wirksam werden soll. Mitglieder, die den Kündigungstermin versäumen, sind auch im folgenden Jahr zur vollen Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Die Kündigung der Mitgliedschaft gilt nur für die Tennisabteilung. Falls eine gleichzeitige Kündigung der Mitgliedschaft im TuS Stu-Sie erfolgen soll, muss dieses besonders vermerkt werden. Ohne einen solchen Vermerk besteht die Mitgliedschaft im TuS Stu-Sie weiter. Im TuS Stu-Sie ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum jeweiligen Quartalsende möglich. Bei einem früheren Austritt aus dem TuS Stu-Sie als zum Jahresende erlischt aus versicherungstechnischen Gründen die Spielberechtigung in der Tennisabteilung.

 

Training

Bei Interesse an Trainingsstunden - diese sind grundsätzlich kostenpflichtig - können die Jugendwartin oder der Sportwart kontaktiert werden:

Jugendwartin Helen Dahmke Kalte Weide 17 24641 Sievershütten Telefon: 04194 / 601 E-Mail: helen1995@live.de Sportwart Wolf Dahmke Kalte Weide 17 24641 Sievershütten Telefon: 04194 / 601 E-Mail: wolf.dahmke@t-online.de

 

Stand: März 2026

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht 

Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem TuS StuSie von 1910 e.V. / 
Tennissparte um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. 
Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem TuS StuSie von 1910 e.V. die Berichtigung, 
Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. 
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch 
machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. 
Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen 
Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden 
Basistarifen.

Die Satzung/Statuten können auf Wunsch eingesehen werden.